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Die Laufzeiten für den Spendenlauf am Mittwoch, 18.10.2023
* 8.30 - 9.30 Uhr Klassen 5 (1,2 km) und Klassen 10 (1,5 km) - Treff zur 1. Stunde
* 9.45 - 10.45 Uhr Klassen 6 (1,2 km) und Klassen 7 (1,5 km) - Treff zur 2. Stunde
* 11.00 - 12.00 Uhr Klassen 8 (1,2 km) und Klassen 9 (1,5 km) - Treff 10.30 Uhr
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Am Samstag, dem 16. September, starteten 56 Schülerinnen und Schüler unserer Schule beim Citylauf in Hoyerswerda. Ein 2. und ein 6. Platz wurde erkämpft. Danke und Respekt an alle Teilnehmer und Organisatoren!
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Eine erlebnisreiche Kräuterwanderung gab es für die Klassen 7a und 7b gleich am Anfang des Schuljahres. Es ging durchs Johannisthal, eine Gegend am Rand von Lauta, die nach dem dort zu findenden Kraut benannt wurde. Für die anschließende Zubereitung von leckerer Butter, Quark, Joghurt und Rührei in der Wildnisküche, wurden allerdings andere gesammelte Kräuter benutzt.
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Schöne Fotos gab es zum ersten Schultag des Schuljahres 2023/24 nicht nur von den beiden neuen 5. Klassen, auch die Schülerinnen und Schüler der Klasse 8a waren auf ihrer Fahrradtour zum Aqua-Land-Großkoschen nach den ersten drei Unterrichtsstunden ein super Motiv. Die Autos, die an diesem Morgen an der Schule vorbeifuhren, waren hoffentlich nicht zu schnell, denn auch hier wurden Aufnahmen gemacht.
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Unsere normalen Unterrichtszeiten
Stunde |
Beginn |
Ende |
Block |
1. |
7.25 |
8.10 |
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2. |
8.25 |
9.10 |
1. |
3. |
9.10 |
9.55 |
1. |
4. |
10.20 |
11.05 |
2. |
5. |
11.05 |
11.50 |
2. |
6. |
12.20 |
13.05 |
3. |
7. |
13.10 |
13.55 |
3. |
Verkürzte Unterrichtszeiten (z.B. Hitzeregelung)
Stunde |
Beginn |
Ende |
Block |
1. |
7.25 |
7.55 |
|
2. |
8.10 |
8.40 |
1. |
3. |
8.40 |
9.10 |
1. |
4. |
9.30 |
10.00 |
2. |
5. |
10.00 |
10.30 |
2. |
6. |
10.40 |
11.10 |
3. |
7. |
11.10 |
11.40 |
3. |
8. |
12.10 |
12.40 |
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Die 8. Stunde kann früher beginnen, wenn die Schülerinnen und Schüler nicht an der Mittagsversorgung teilnehmen.
Transparenzhinweis
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen ber den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
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